02.07.2019
 Eveline Gerszonowicz
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Ein Beruf – viele Formen- Vielfalt der Kindertagespflege

Selbstständig oder angestellt, in den eigenen Räumlichkeiten oder woanders, allein oder zu zweit, mit fünf oder weniger Kindern … – wie Tagesmütter und -väter arbeiten, kann sehr verschieden aussehen. Damit jede Kindertagespflegeperson die für sich am besten geeignete Form findet, sollte sie darüber informiert sein, was die jeweiligen Bedingungen für sie bedeuten. Viel Spaß bei dem Artikel über den Beruf der Kindertagespflege!

Kindertagespflegepersonen üben ihre Tätigkeit in sehr unterschiedlicher Weise aus. Von der sehr privaten Situation im Haushalt der Eltern über die „klassische“ Kindertagespflege im eigenen Haushalt, der Großtagespflege in extra angemieteten Räumen bis hin zur betrieblichen Kindertagespflege oder als angestellte Kindertagespflegeperson sind vielfältige Varianten zu finden. Sowohl für die jeweilige Kindertagespflegeperson als auch für die übrigen Beteiligten ergeben sich daraus unterschiedliche Herausforderungen. Auch die Fachberatung, auf die alle Kindertagespflegepersonen ein Recht haben und die in allen Fragen der Kindertagespflege beraten soll, steht dabei manchmal vor neuen Fragestellungen. Wir sprechen häufig von „der Kindertagespflege“. Was meinen wir damit genau und welche Form der Kindertagespflege haben unterschiedliche Personen dabei im Kopf? Zwei Drittel aller Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder in ihrer eigenen Wohnung. Ein Viertel der 44.181 Tagesmütter und -väter sind in anderen Räumen tätig. 3.561 Kindertagespflegepersonen – etwa jede zwölfte – betreuen die Kinder in deren Wohnung. In allen drei Formen der Kindertagespflege sind etwa ein Drittel pädagogische Fachkräfte (z. B. Erzieherinnen) tätig, zwei Drittel haben in der Regel eine Grundqualifizierung von mindestens 160 Unterrichtseinheiten absolviert. Sehen wir uns einmal genauer an, wie die Unterschiede auch innerhalb des jeweiligen Betreuungsortes aussehen:

Kindertagespflege in den eigenen Räumen der Kindertagespflegeperson

Soweit aus der Praxis bekannt, steht den Tageskindern in der Regel innerhalb der Wohnung der Kindertagespflegeperson mindestens ein Zimmer zur Verfügung, das kindgerecht ausgestattet ist und in dem nur die Kindertagespflege stattfindet. Zumeist können die Kinder zusätzlich die anderen Wohnräume sowie Küche und Badezimmer mitbenutzen, im Flur oder auch in den Zimmern der eigenen Kinder spielen. Schlafmöglichkeiten werden häufig zusätzlich im eigenen Schlafzimmer geschaffen. Je weniger Kinder betreut werden, desto eher werden die privaten Räume dafür zur Verfügung gestellt.

Bei dieser Form der Kindertagespflege ist es wichtig, dass alle Familienmitglieder damit einverstanden sind. Besonders bei der Nutzung der Zimmer der eigenen Kinder kann das – verständlicherweise – auch zu Konflikten führen. Auch das Wohnzimmer ist für viele Kindertagespflegepersonen und ihre Partner eher ein privater Rückzugsbereich mit der entsprechenden Ausstattung, der nicht auch noch zum Spielzimmer werden soll. Bei Kindertagespflegepersonen, deren eigene Kinder bereits erwachsen und aus dem Elternhaus ausgezogen sind, steht dann das ehemalig Kinderzimmer für die Kindertagespflege zur Verfügung und wird entsprechend eingerichtet.

Kindertagespflege in anderen Räumen

Großtagespflegestellen finden zumeist in anderen Räumen als der eigenen Wohnung statt. Das folgt schon daraus, dass der Platz für mehr als fünf Kinder – in der Großtagespflege werden häufig bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut – und die ständige Anwesenheit von zwei bis drei erwachsenen Personen in der eigenen Wohnung einer Kindertagespflegeperson oft nicht ausreicht. „Andere Räume“ sind häufig eigens für die Kindertagespflege angemietete Wohnungen oder Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern. Es können auch Räume sein, die von einem Betrieb zur Verfügung gestellt werden, die in Kirchengemeinden oder anderen öffentlichen Gebäuden liegen oder auch sich auf dem Gelände einer Kindertageseinrichtung befinden. Mit der Trennung von Räumen für die Kindertagespflege und eigener Wohnung erleben Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit häufig noch mehr als ihren Beruf, weil sie ihre Wohnung verlassen und „zur Arbeit gehen“. Nachdem die Kinder abgeholt sind, gehen sie wieder „nach Hause“, wo die Wohnung genauso aufgeräumt ist, wie sie am Morgen verlassen wurde, und auch keine Spielmaterialien und persönlichen Dinge der Kinder herumliegen. Auch manche Tagespflegepersonen, die allein mit bis zu fünf Kindern arbeiten, mieten aus diesem Grund extra Räume an.

Im Zusammenhang mit der Kindertagespflege in anderen Räumen stellen sich für die Kindertagespflegepersonen und für die Fachberatung unter Umständen weitergehende Fragen, wie etwa zur Beantragung einer Zweckentfremdung oder Nutzungsänderung, zu Vertrags- und Versicherungsfragen, Miet- und Betriebskosten, Bauaufsicht usw. Zu beachten ist auch, dass im Falle von kostenfrei zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten die Betriebskostenpauschale bei der Einkommensteuer nicht genutzt werden darf.

Der Beruf Kindertagespflege im Haushalt des Kindes und der Eltern

Im Haushalt des Kindes und der Eltern werden häufig nur einzelne oder wenige Kinder betreut. Vor allem nehmen Eltern mit ungünstigen Arbeitszeiten (z. B. spät am Abend oder nachts) diese Form der Kindertagespflege in Anspruch. Häufig gestaltet es sich auch für Eltern mit mehreren Kindern einfacher, eine Kindertagespflegeperson zu sich nach Hause kommen zu lassen, als mehrere Kinder jeden Morgen zu einer Kindertagespflegestelle oder Kindertageseinrichtung zu bringen. Vor allem für Zwillingsoder
Mehrlingseltern stellt das eine große Herausforderung dar. Der Arbeitsort im Haushalt der Eltern wirft häufig besondere Fragen auf und sollte durch eine gründliche Absprache zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson unterlegt sein. Die Kindertagespflegeperson agiert in den Privaträumen und in der privaten Umgebung der Eltern. Dies erfordert ein hohes Maß an Vertrauen vonseiten der Eltern und besondere Disziplin durch die Kindertagespflegeperson. Sie kann hier nicht so agieren wie in ihrer eigenen Wohnung oder in gesondert angemieteten Räumen. Sie muss zwei Anforderungen gleichzeitig gerecht werden: die Kinder in ihrer Entwicklung fördern, ihnen Freiräume zur Entfaltung bieten und sie fördern, gleichzeitig aber auch darauf achten, dass sich die Wohnung im von den Eltern erwarteten Zustand befindet. Was die Eltern in dieser Hinsicht als Maßstab ansetzen, ist vielleicht nicht immer klar. In der eigenen Wohnung kann die Kindertagespflegeperson freier entscheiden und selbst verantworten, wie sie sich verhält, welche Aktivitäten der Kinder sie zulässt oder welche Maßnahmen sie zum Schutz des Inventars ergreift. Neben den Themen, die zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson zur Entwicklung und Versorgung des Kindes, zu Erziehungsvorstellungen usw. besprochen werden, können diese Themen einen weiteren Raum einnehmen und auch Fachberaterinnen besonders fordern.

Der Beruf Kindertagespflege im Angestelltenverhältnis

94 % aller Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. 6 % betreuen Kinder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses. Arbeitgeber können Unternehmen, freie Träger wie ein Verein oder Verband, öffentliche Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt oder auch die Eltern des Kindes sein. Diejenigen, die nur Kinder einer Familie im Haushalt der Eltern betreuen, sind in der Regel als Angestellte tätig. Die laufende Geldleistung wird dann zumeist durch eine Abtretungserklärung an den Anstellungsträger übergeben, der die Lohnabrechnung sowie die Zahlung von Beiträgen für die Sozialversicherung und die Steuer abführt. Besonders in Nordrhein-Westfalen sind viele Kindertagespflegepersonen in Großtagespflegestellen im Angestelltenverhältnis tätig. Gelegentlich existieren auch Anstellungsverhältnisse innerhalb einer Großtagespfl egestelle, in der eine der Kindertagespflegepersonen eine oder mehrere weitere anstellt. Für die Fachberatung ergeben sich daraus auch Beratungsanfragen, die sich auf den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsrecht beziehen. Antworten auf viele Rechtsfragen, die sich aus dem Angestelltenverhältnis ergeben, sind in der Expertise „Tagespflegepersonen in sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen“ ausgeführt.

Anzahl der Kinder im Beruf der Kindertagespflege

Die Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 01. März 2018 sagen aus, dass nunmehr 167.638 Kinder in Kindertagespfl ege betreut werden. Die Zahl stieg gegenüber dem Vorjahr um 5.243. Die Anzahl der Kinder unter drei Jahren nahm um 6.894 zu, von 118.728 auf 125.622. Besonders stieg die Anzahl der Kinder in NRW, Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Anzahl der Kindertagespflegepersonen liegt nun bei 44.181, das sind 226 mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der männlichen Kindertagespfl egepersonen
ist dagegen gesunken. Ein Trend, der seit einigen Jahren zu beobachten ist: Kindertagespflegestellen mit einem Kind oder zwei Kindern nehmen weiter ab, die mit vier oder fünf Kindern nehmen zu. Auch die Anzahl der Großtagespfl egestellen und Personen, die in Großtagespfl egestellen tätig sind, wächst

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