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Hier findest Du Informationen zu Finanzierungsghilfen von Fernkursen.
Besuche auch die Förderdatenbank Bund, Lander und EU www.foerderdatenbank.de und schau in unsere FAQ
Die Förderbedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland – das gilt auch für die Anmeldung. Häufig musst du den Förderantrag stellen, bevor Du die Weiterbildung begonnen hast. Informiere dich deshalb frühzeitig bei der zuständigen Stelle, welche Voraussetzungen für das jeweilige Förderprogramm gelten.
Eine Investition in deine Zukunft – das darf belohnt werden!
Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung kannst Du grundsätzlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Du kannst unter anderem Studiengebühren, Fachliteratur oder Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software) steuerlich geltend machen.
So bekommst Du über die Steuererklärung einen Teil der Kursgebühren zurück. In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung deines zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wende dich deshalb an dein zuständiges Finanzamt oder an deine:n Steuerberater:in.
Viele Arbeitgeber:innen unterstützen Mitarbeitende und beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen die Studiengebühren.
Dein neu gewonnenes Fachwissen ist auch ein Gewinn für deine Einrichtung. Frag deshalb einfach in deiner Einrichtung oder beim Träger nach, ob eine Beteiligung an den Weiterbildungskosten möglich ist oder diese sogar vollständig übernommen werden.
Übrigens können auch Einrichtungen und Träger Fördermittel zur Weiterbildung beantragen. Infos dazu findest Du auf unserer Bundesländer-Liste.
In Baden-Württemberg gibt es aktuell vor allem eine Fördermöglichkeit für berufliche Weiterbildungen über ein spezielles Stipendienprogramm für junge Menschen nach abgeschlossener Ausbildung. Dabei kannst Du einen Zuschuss erhalten, wobei ein Eigenanteil von 10 % der Kursgebühren anfällt. Weitere Infos zu Teilnahmebedingungen und Ablauf der Antragstellung findest Du auf der entsprechenden Infoseite: Weiterbildungsstipendium: Förderung für Berufseinsteiger.
Über weitere Fördermöglichkeiten des Bundeslandes kannst Du Dich hier informieren: Fördermöglichkeiten.
Über weitere Fördermöglichkeiten des Bundeslandes kannst Du Dich hier informieren: Fördermöglichkeiten.
Derzeit sind uns leider keine Förderungen bekannt.
Fördermittel:
Bildungsscheck
Voraussetzung:
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg); rechtsfähige Vereine; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.
Anträge auf Förderung konnten in der Zeit vom 26. Januar bis zum 20. Februar 2026 gestellt werden.
Mehr Informationen unter: ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) Weiterbildungsrichtlinie 2026.
Telefon: 0331 – 6602200
Fördermittel:
Bremer Weiterbildungsscheck
Voraussetzung:
Beratungsgespräch bei einer der folgenden Stellen:
Mehr Informationen unter Weiterbildungsscheck Bremen: Infos zu Beantragung & Voraussetzungen - InfoWeb Weiterbildung (IWWB).
Telefon: 0421 168 891-20 oder per E-Mail weiterbildungsscheck@labew-bremen.de
Mehr Informationen unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/ oder Telefon: 040 21112 536.
Fördermittel:
In Hessen steht aktuell vor allem ein Weiterbildungsstipendium für junge Menschen nach abgeschlossener Ausbildung zur Verfügung. Darüber kannst Du einen Zuschuss erhalten, wobei ein Eigenanteil von 10 % der Kursgebühren anfällt. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zum Ablauf der Antragstellung findest Du auf der entsprechenden Infoseite: Fördermittel für Weiterbildung - Hessische Weiterbildungsdatenbank (Landeskursportal).
Derzeit sind uns leider keine Förderungen bekannt.
Mehr Informationen unter Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern Aktuelle Förderprogramme (nbank.de), Telefon: 0511 30031-9333 oder beratung@nbank.de
Bildungsscheck 2.0
Seit dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Mehr Informationen zur Bewerbung findest Du hier: Bildungsscheck 2.0 – Rückenwind für Ihre Berufliche Weiterbildung | Mit Menschen für Menschen.
QualiScheck
Voraussetzung: Antragstellung nur über EurekaRLP Plus
Mehr Informationen unter Rheinland-Pfalz – Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027, Telefon: 06131 0967 149 oder info@berufliche-weiterbildung.rlp.de
Fördermittel: Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung für Unternehmen
Voraussetzung: Antragstellung nur über EurekaRLP Plus
Mehr Informationen unter: Rheinland-Pfalz – Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-betriebliche-weiterbildung-2021-2027, Telefon: 06131 0967 149 oder info@berufliche-weiterbildung.rlp.de
Derzeit sind uns leider keine Förderungen bekannt.
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG
Mit dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG kannst Du als Privatperson einen Zuschuss von bis zu 90 % der Weiterbildungskosten erhalten. Informationen zum Ablauf der Antragstellung findest Du auf der entsprechenden Infoseite für Privatpersonen: Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang) - Investitionsbank Sachsen-Anhalt