Steuer
Eine Investition in Ihre Zukunft – das muss auch belohnt werden!
Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung können grundsätzlich als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Es können u.a. Studiengebühren, Fachliteratur oder Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software) steuerlich geltend gemacht werden.
So bringt Ihnen die Steuererklärung einen Teil der Kursgebühren wieder zurück. Die Höhe, in der diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenden Sie sich deshalb an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater:in.
Förderung durch Arbeitgeber:innen
Viele Arbeitgeber:innen unterstützen ihre Arbeitnehmer:innen und beteiligen sich an den Kosten bzw. übernehmen die Studiengebühren.
Ihr neu gewonnenes Fachwissen ist auch ein Gewinn für Ihre:n Arbeitgeber:in. Deshalb fragen Sie doch einfach mal bei Ihrer/Ihrem Arbeitgeber:in oder Träger nach, ob sie/er sich an den Kosten der Weiterbildung beteiligt oder sie sogar ganz übernimmt.
Im Übrigen, auch Ihr:e Arbeitgeber:in oder Träger kann Fördermittel zur Weiterbildung beantragen. Infos dazu gibt es auch auf unserer Bundesländer-Liste.