Die vier Schritte des Beschwerdeverfahrens
- Wie werden die Beschwerden von Kindern wahrgenommen?
- Wie werden sie aufgenommen und konkretisiert?
- Wie werden sie bearbeitet?
- Wie werden im Anschluss die Ergebnisse an die Kinder zurückgemeldet?
Kriterien: Wann gelingen Beschwerdeverfahren?
- Die Kinder lernen das Beschwerdeverfahren kennen und erproben es.
- Sie haben einfache Zugänge zu den Beschwerdemöglichkeiten und können diese auch ohne die Hilfe Erwachsener nutzen.
- Die vielfältigen Formen der Beschwerdeäußerungen von Kindern werden dabei berücksichtigt.
- Die Bearbeitung der Beschwerden erfolgt möglichst zeitnah.
- Die Bearbeitung erfolgt abhängig von der Beschwerde mit einzelnen Kindern, in der Gruppe oder mit der ganzen Kita – je nachdem, welche Bereiche davon betroffen sind.
- Der Prozess wird dokumentiert. Für die Dokumentation des Beschwerdeprozesses eignet sich beispielweise eine Beschwerdewand, an der jeder einzelne Schritt (Klärung, Entscheidung, Umsetzung, Ergebnis) von den Fachkräften bildhaft dokumentiert wird, sodass die Kinder jederzeit den Stand des Verfahrens nachvollziehen können.
- Das Beschwerdeverfahren ist für alle Beteiligten verbindlich und gewährleistet, dass die Fachkräfte dafür sorgen, dass die erarbeiteten Ergebnisse umgesetzt werden.
Beschwerden zur Reflexion im Team nutzen
Die Beschwerden von Kindern zu dokumentieren und auszuwerten, kann außerordentlich aufschlussreich für die pädagogische Arbeit sein. Sie bietet dem Team die Möglichkeit zur gemeinsamen Reflexion. Regeln werden hinterfragt und Abläufe überdacht. Welche Beschwerdeinhalte gibt es? Und wie häufig werden diese von den Kindern genannt? Ergeben sich dabei Schwerpunktbereiche, etwa Unzufriedenheiten mit speziellen Spielbereichen oder mit Abläufen in der Ruhezeit, sollten die pädagogischen Fachkräfte diese Themen in den Fokus nehmen und ergründen, wie sie den Bedürfnissen der Kinder hier mehr Aufmerksamkeit schenken können und welche Handlungsschritte für mehr Zufriedenheit notwendig wären.
Selbstverpflichtung des Teams
Eine gemeinsame Grundhaltung des Teams zum offenen Umgang mit kindlichen Beschwerden kann durch eine Selbstverpflichtung unterstützt werden. Die Fachkräfte verpflichten sich, jede Beschwerde von Kindern anzuhören, sie ernst zu nehmen und ihr nachzugehen, auch wenn diese sich gegen sie selbst richtet. Sie ermuntern die Kinder ausdrücklich, sich über jede Form der Grenzverletzung zu beschweren und versichern, dass sie die mit den Kindern getroffenen Absprachen einhalten und den Beschwerdeprozess gemeinsam mit ihnen reflektieren.
(vgl. Regner & Schubert-Suffrian 2014)
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