28.05.2021
Paul König

Ein Ort für mich allein

Ein geheimer Ort, eine kleine Höhle, ein Versteck in den Sträuchern. Die Sehnsucht nach Rückzug und Privatsphäre steckt in uns allen und sie trägt wesentlich zur Selbstwerdung der Kinder bei. Doch wie geben wir Kindern den nötigen Raum, ohne sie sich selbst zu überlassen?

Blick in die Vergangenheit, die Häuser der Verwandten, ein Erinnerungsraum. Hier fand ich meine liebsten Orte, hier verbrachte ich Zeit allein. Ich erinnere mich an einen Schrank mit zahlreichen Schubfächern. Der Inhalt der Fächer änderte sich nie und gerade das zog mich immer wieder zu ihnen. Die Gegenstände waren mir vertraut und dieses Vertrauen nährte mein Interesse an ihnen: Fotografien, die neugierig machten aufs Erwachsensein. Brillen, eine Zuckerzange, winzige Würfel, ein kleines Geweih, Kurzwaren, Rechnungsblocks. Vieles ließe sich aufzählen. Nie nahm ich etwas an mich, alles blieb an seinem, an meinem Ort.

Wir alle tragen Erinnerungsräume wie diesen aus unserer Kindheit in uns. Bei dem einen mag es ein Schrank im Haus der Oma sein, bei der anderen eine kleine Schatztruhe, eine Ecke auf dem Dachboden oder im Gartenhäuschen. Egal wo dieser Ort liegt, die Bedeutung bleibt die gleiche: Es ist ein Raum für positives Alleinsein, für Rückzug, für Privatsphäre. Und Privatsphäre ist wichtig, bereits und gerade in der Kindheit. Aber wie steht es damit in frühpädagogischen Institutionen? Inwiefern sind Qualitäten des Privaten an nicht privaten Orten wie etwa Kitas bedeutsam? Gibt und braucht es dort Orte zum Alleinsein?

Verborgen und geborgen

„Das Kind will allein sein können, aber sich nicht ausgegliedert fühlen. Es gibt hier kein Entweder-oder.“ So formuliert die Volkskundlerin Ingeborg Weber-Kellermann stellvertretend das Bedürfnis, sich zurückziehen zu können, ohne notwendige Beziehungen zu verlieren. Wer über ein Kinderzimmer – oder die zu Beginn beschriebenen Orte – verfügt, kann verborgen und geborgen seinen Interessen und Neigungen nachgehen. Voraussetzung dafür sind Zeiten und Räume, die geschützt sind vor dem Zugriff Erwachsener. Dabei muss das Kind die Abwesenheit wichtiger Bezugspersonen angstfrei aushalten und als nicht endgültig einschätzen können.

Damit dies gelingt, ist aus Sicht der Bindungstheorie ein wechselseitiger Zusammenhang von Bindungsund Explorationssystem nötig. Ist das Bindungssystem deaktiviert, das Bedürfnis nach Bindung und Sicherheit in Anwesenheit einer Bezugsperson also befriedigt, kann das Kind seiner Tendenz folgen, in Richtung der Welt explorierend vorzudringen. Umgekehrt verhindert die Angst vor Trennung von wichtigen Bezugspersonen und deren Verlust eine Aktivierung des Explorationssystems, und zwar so lang, bis das Kind sich Nähe, Sicherheit und Fürsorge wieder vergewissern konnte.

Auch die psychoanalytische Theorie der Objektbeziehungen kann zur Erklärung beitragen. Ich beschränke mich hierbei auf einen ausgewählten Aspekt: Dem Kinderarzt und Psychoanalytiker Donald W. Winnicott zufolge nimmt der Grad der Abhängigkeit eines Kindes von der fürsorglichen Resonanz Erwachsener in den ersten 36 Lebensmonaten beachtlich ab. Existiert das Kind anfangs in absoluter Abhängigkeit von der Fürsorge der primären Bezugsperson, entwickelt es sich hin zur Unabhängigkeit. Es wird sich seiner Abhängigkeit bewusst, ist fähig, Bedürfnisse zu kommunizieren, Objektbeziehungen einzugehen und diese konstant aufrechtzuerhalten. Das Kind erfährt Fürsorge der primären Bezugsperson auch dann, wenn diese abwesend ist. Es kann also auf tatsächliche Fürsorge verzichten, weil es diese verinnerlichen (introjizieren) konnte.

Spielt ein Kind allein, ist dies Ausdruck von Beziehungen, die es in Abhängigkeit wichtiger Bezugspersonen unterhält: Nur durch introjizierte Fürsorge und die Zurückhaltung anderer kann es zu jenem Alleinspiel kommen, das der Selbstwerdung des Kindes zuträgt. Die erforderliche Zurückhaltung können wir als doppelte verstehen. Diese hat auch der Pädagoge Werner Sesink im Sinn, wenn er anmerkt, ein sicherer Freiraum stelle sich dadurch her, dass sich Erwachsene bezogen auf ihre Ansprüche an das Kind zurückhalten und im gleichen Moment störende Inanspruchnahmen der Mitwelt abwenden. Kurzum: Das kindliche Sein vor ihnen selbst und anderen schützen, ohne es von ihnen und anderen zu isolieren.

Raum für Rückzug

Am Beispiel des Kinderzimmers ließe sich dieses Verhältnis so charakterisieren: Das Kinderzimmer bietet die Möglichkeit des Rückzugs. Es ist jedoch nicht frei von funktionalen Vorgaben und elterlichem Reglement. Kinder können in ihm gesellschaftliche Anforderungen erfahren, übertreten und dadurch auch als die eigenen annehmen. Es ist Ort des Spielens und Schlafens, Sammelns und Naschens, der Heimlichkeiten und des Unbeobachtet-Seins, Ort kindlicher Privatheit, dessen Tür trennt, schützt und Zugang schafft, sobald und sofern er gewollt ist. Genau deshalb ist das Kinderzimmer aber auch der denkbar schlechteste Ort, ungefragt einzudringen oder Strafen durchzusetzen – wie etwa der bekannte Satz: „Geh auf dein Zimmer!“

Lassen wir den privaten Wohnraum hinter uns und betreten eine beliebige Kita, sehen wir uns mit einem ähnlichen Sachverhalt konfrontiert: Nahezu jeder Bildungsund Orientierungsplan für den Elementarbereich betont die Notwendigkeit des Rückzugs, mal als eine allgemeine Bedingung von Bildungsräumen, mal bezogen auf einen konkreten Bereich. Dabei verweist die formulierte Notwendigkeit des Rückzugs auf den militärischen Ursprung des Begriffs: Wer sich zurückzieht, weicht vor dem Angriff eines Gegners zurück und gibt ein bis dahin besetztes Gebiet auf. Gegenbilder des Rückzugs sind Angriff oder Vorstoß. Pädagogisch gewendet wird dabei zweierlei deutlich: Erstens geht man davon aus, dass der Aufenthalt in Kitas hohe Anforderungen an das Kind stellt, die nur bedingt Wege subjektiver Ausgestaltung zulassen. Zweitens jedoch verstehen die Kitas das Kind als Subjekt seiner Bildung und Lebensgestaltung, das in die Welt vorstößt und dabei den sich stellenden Anforderungen nicht machtlos ausgeliefert ist. Es kann sich zurückziehen. Aufgabe von Pädagogik ist es, für Vorstoß und Rückzug Raum zu geben. Was bei der Raumgestaltung von Kindertageseinrichtungen in diesem Sinne zu leisten wäre, findet sich ebenfalls in den Bildungs- oder Orientierungsplänen der Bundesländer. Die Anforderungen sind durchaus komplex. Folgendes ist nötig:

  • offener Charakter und klare Definition des Raumes, um ihn in Beziehungs- und Bedeutungszusammenhänge einordnen zu können und so Sicherheit zu erlangen, 
  • anlassbezogene Gestaltung unter Einbezug der Kinder und die Ausstattung mit Materialien, die als lernfördernd verstanden werden,
  • Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und eine Atmosphäre, in der alle sich wohlfühlen,
  • die Möglichkeit zum Gemeinschaftserleben und des Rückzugs.

Der Erziehungswissenschaftler Gerd E. Schäfer hat auf den „Raum als ersten Erzieher“ verwiesen, der auch dann elementare Erfahrungen bedinge und strukturiere, wenn andere Menschen nicht anwesend sind. Die Vorstellung eines Raumes, der trotz, aber auch gerade durch die Abwesenheit anderer Erfahrungen prägt, eröffnet eine wesentliche Perspektive: Auch zwischen Fachkraft und Kind muss Raum sein. Sich in beiden Räumen umsichtig zu bewegen, ist nicht nur notwendige Bedingung für die Achtung der Privatsphäre des Kindes: Erst durch Umsicht können Fachkräfte diese überhaupt herstellen.

Privatsphäre umfasst also nicht nur ihre räumlichen Voraussetzungen. Sie ist jedoch auch nicht gleichbedeutend mit der Herausforderung individueller Beziehungsarbeit von pädagogischen Fachkräften, eine Balance herzustellen zwischen emotionaler Zugewandtheit und notwendiger Distanz. Aus Perspektive des Kindes beschreibt sie die Möglichkeit, über eigene Gedanken und Interessen, Geheimnisse und Fantasien, Beziehungen und Körpergrenzen, Orte und Dinge verfügen zu können. Aus dieser Perspektive ist Privatsphäre ein Zugeständnis und Fachkräfte müssen sie wollen und akzeptieren. Sie ist eine Frage des pädagogischen Bezugs, deren Antwort jede und jeder in ihrer bzw. seiner eigenen Haltung suchen kann. Der formelle Verweis auf das Recht auf Schutz der Privatsphäre entbindet daher nicht davon, sich ein veritables Problem pädagogischen Alltags zu vergegenwärtigen: Die Kindertagesenrichtung soll Kindern Rückzugsmöglichkeiten gewähren, die pädagogisch verantwortbar sein müssen. Um diese Verantwortung ausüben zu können, muss sie das Kind sehen – beaufsichtigen, beobachten, im Blick behalten. Nicht nur, dass die Eltern die Aufsichtspflicht für die Zeit des Aufenthalts auf die Einrichtung übertragen: Ohne differenziertes Wissen über und Verständnis für ein Kind sind Bildungsund Erziehungsauftrag schlichtweg nicht zu erfüllen. Zugleich aber ist die Privatsphäre des Kindes zu respektieren: Wer sieht, muss längst nicht durchschauen.

Zwei Welten in einer

Dass Kinder großen Wert auf Räume legen, die Rückzug ermöglichen und von Erwachsenen nicht einsehbar sind, konnten die Pädagoginnen und Pädagogen Iris Nentwig-Gesemann, Bastian Walther und Minste Thedinga in einer Studie rekonstruieren. Für diese ließen sie sich unter anderem von Kindern durch „ihre“ Einrichtung führen. Interessanter als die Charakteristika der geheimen Orte selbst erscheint abermals deren Bedeutung als Orte sozialen Lernens. Hier ist es möglich, „sich zeitweilig der unmittelbaren Kontrolle und permanenten Sichtbarkeit im beaufsichtigten Raum der Kita zu entziehen“, wie es in der Studie heißt. Auch gegenüber den Forscherinnen und Forschern äußerte sich der Anspruch der Kinder, die geheimen Orte als solche zu akzeptieren, und zwar darin, dass diese zwar gezeigt, weitere Nachfragen jedoch nicht in jedem Fall freimütig beantworten wurden. Die befragten Kinder sind fähig zur Geheimhaltung oder – greift man den Gedanken des Soziologen Georg Simmels auf, der die gesellschaftliche Funktion des Geheimen bereits vor über hundert Jahren beschrieben hat – es ist ihnen möglich, sich in zwei Welten einer Welt zu bewegen. Wer außer ihnen diese zweite, geheime Welt betritt, können die befragten Kinder selbst regulieren.

Obgleich geheime von privaten Orten zu unterscheiden sind, können sie in Kitas den Zugang zum Eigenen begrenzen. Gerade weil, wie am Begriff des Rückzugs dargestellt, sich pädagogische Fachkräfte der institutionellen Anforderungen Kindern gegenüber bewusst werden können, fällt ihnen die Aufgabe zu, Anforderungen und damit sich selbst zurückzuhalten, um Privatheit zu ermöglichen. In der zitierten Studie stellen die Forscherinnen und Forscher die hierfür bedeutsame Frage: „Was befürchten wir als Erwachsene, wenn wir die Kinder dabei stören, sich lang anhaltend und nicht jederzeit für uns sichtbar in ihr gemeinsames Spiel zu vertiefen?“

Vor dem Hintergrund der Suche nach den Qualitäten des Privaten in Kindertageseinrichtungen sollten wir die Frage erweitern: um die Furcht des Erwachsenen vor der Zeit des Kindes, die es mit und für sich allein verbringt. In keiner Weise kann damit jedoch gemeint sein, ein Kind nicht mehr zu beachten oder gar es sich selbst zu überlassen. Ganz im Gegenteil: Voraussetzung einer pädagogischen Haltung, die Bereitschaft zur Zurückhaltung miteinschließt, ist größte Aufmerksamkeit für das schützenswerte Eigene eines jeden Kindes.

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