02.07.2019
Manfred Vogel
patat // Thinkstock

Darf ich dich mal fotografieren? – Das müssen Sie bei der Veröffentlichung von Bildern in der Kita beachten

Grundsätzlich dürfen Fotos und Filme nicht verbreitet und öffentlich zu Schau gestellt werden. Das gilt natürlich auch für Fotos von Kindern, Kita-Mitarbeiterinnen und Gästen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen dieser Grundsatz gilt, und was Sie unternehmen müssen, um die Kinder Ihrer Kita, Ihre Mitarbeiterinnen und mögliche Gäste zum Zwecke einer Veröffentlichung zu fotografieren oder zu filmen, ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten.


Das entsprechende Material (M1) zum Thema Veröffentlichung von Bildern in der Kita finden Sie in KOMPASS Kita-Leitung.

Das sind die wichtigsten Aspekte des KunstUrhG für Ihre Kita

Als Leitung ist es gut, sich mit den wichtigsten Aspekten des KunstUrhG auszukennen. So beugen Sie rechtlichen Streitfällen mit den Eltern vor. Wichtig sind § 22 und § 23 KunstUrhG.

Kompass Kita-Leitung: Veröffentlichung von Bildern in der Kita

§ 22 KunstUrhG

Dieser Paragraf besagt im Kern, dass Sie sich eine schriftliche Zustimmung der abgebildeten Personen einholen müssen, wenn Sie diese fotografieren und das Bild anschließend veröffentlichen möchten. In Ihrem Fall sind das die Erziehungsberechtigten der Kinder. Arbeiten Sie hier sorgfältig und geben Sie in der Einverständniserklärung an, wozu, wo, wann und wie lange Sie das Foto veröffentlichen möchten. Räumen Sie den Eltern auch ein Widerrufsrecht ein. Orientieren Sie sich an der Mustereinverständniserklärung (M 1).

§ 23 KunstUrhG

In bestimmten Fällen ist eine solche Zustimmung nicht unbedingt erforderlich:

  • Wenn die Person im Zusammenhang mit der – lokalen – Zeitgeschichte steht.
  • Wenn die Person nicht individuell erkannt werden kann.
  • Wenn sich die Person in einer großen Versammlung befindet, an der sie teilgenommen hatte.
  • Wenn die Person für das Ablichten eine Entschädigung erhalten hat.

Oft ist hierbei zweifelhaft, ob im Einzelfall eine dieser Ausnahmeregelungen gilt. Deshalb sollte man möglichst vor jeder Veröffentlichung eine Einverständniserklärung einholen.

Ihnen hat dieser Beitrag zum Thema Veröffentlichung von Bildern in der Kita gefallen? Weitere Tipps, Wissenswertes und Ideen finden Sie in unserem KOMPASS Kita-Leitung. Gleich hier bestellen!

Zum KOMPASS Kita-Leitung

 

Bitte warten Sie einen Moment.