02.07.2019
Yasmina Plohl-Djemili
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Gewaltprävention in der Kita – rechtzeitig hinsehen, rechtzeitig handeln

Kinder erfahren Gewalt. Das haben Sie in Ihrem beruflichen Alltag sicherlich schon leider erfahren müssen. Doch Sie können etwas tun, um Kinder rechtzeitig zu schützen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie in 7 Schritten, Ihren Schutzauftrag erfüllen, das Team für dieses Thema sensibilisieren und die Eltern in schwierigen Familiensituationen unterstützen.


Das entsprechende Material (M3; M7) finden Sie in KOMPASS Kita-Leitung

Besser vorbeugen als zu spät handeln

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dies wurde im Jahr 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. So muss jede Kindertageseinrichtung in Deutschland ein Konzept vorlegen können, um darzustellen, wie sie den Kinderschutz in ihrer Einrichtung fördert, und wie vorzugehen ist, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das SGB VIII, § 72a sowie das SGB VIII § 8a und b sowie die Meldepflichten an die örtlichen Jugendämter.

Leider zeigt die Erfahrung, dass ein solches Konzept bis heute nicht in allen Einrichtungen vorzufinden ist. Demzufolge muss die Kitaleitung und/oder der Träger Standards entwickeln, die das Risiko einschätzen, und um weitere Vorgehensweisen zu erarbeiten.

Kompass Kita-Leitung: Gewaltprävention

1. Ihren Schutzauftrag in 7 Schritten erfüllen

Schritt 1: Die Kindeswohlgefährdung wird von den Erzieherinnen eingeschätzt

Schritt 2: Als Leiterin übernehmen Sie jetzt die Verantwortung

Schritt 3: Beziehen Sie die Eltern und Kinder ein

Schritt 4: Schätzen Sie das Risiko im gesamten Team ein

Schritt 5: Ziehen Sie eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu

Schritt 6: Erstellen Sie gemeinsam einen Schutzplan

Schritt 7: Überprüfen Sie den Schutzplan

2. Täter(inne)n keine Chance geben

Damit sich potenzielle Täterinnen und Täter erst gar nicht in Ihre Einrichtung verirren, lohnt sich die Etablierung einer persönlichen Erklärung, die die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Einstellungsbeginn abgeben müssen (M 3). So können Sie auch kurzfristig Einstellungen vornehmen, da die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

3. Transparenz den Eltern gegenüber

Gemeinsame Elternaktionen und Projekte stärken den Zusammenhalt und bieten eine gute Grundlage für eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit, in der es keine Tabuthemen gibt. Seien Sie transparent und zeigen Sie, dass Ihnen Gewaltprävention am Herzen liegt.

4. Kinder partizipieren lassen

Das SGB VIII setzt auch die Beteiligung der Kinder voraus. Hierzu gehört, sich unangenehmen Situationen mit einem Nein zu widersetzen. Viele Kinder haben aber genau damit Schwierigkeiten und benötigen die Begleitung einer Fachkraft. Unterstützen Sie die Kinder Ihrer Einrichtung mit unseren Spielideen zum Nein-Sagen (M 7).

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