14.04.2023
Michaela Lambrecht

Höchste Zeit für eine Überlastungsanzeige

Covid, Grippe, Magen-Darm – eine Krankheitswelle jagt die nächste. Viele Kitas müssen zurzeit Gruppen schließen und Öffnungszeiten reduzieren. Ab wann man den Träger informieren muss und welche Punkte in einer Überlastungsanzeige nicht fehlen dürfen.

Ein Kollege ist im Urlaub, zwei Kolleginnen auf Fortbildung. Und dann fallen plötzlich drei weitere krankheitsbedingt aus. Es gibt Tage, da ist das Arbeiten in der Kita zwar anstrengend, aber dennoch möglich. Es gibt aber auch Tage, an denen ein regulärer Betrieb nicht mehr möglich ist. Spätestens dann ist es an der Zeit, ins Handeln zu kommen. Sollte nämlich etwas passieren, ein Kind etwa stürzt wegen fehlender Aufsicht, haftet die Kita.

Bei Personalnot müssen Kita-Leitungen den Träger informieren. Ihre Pflicht zu handeln ergibt sich aus Paragraf 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und den Paragrafen 241 Absatz 2 und 242 BGB. Sie schreiben die Pflicht des Arbeitnehmers vor, den Arbeitgeber vor drohenden Schäden zu bewahren, den Arbeitgeber bereits vor Eintritt des Schadens zu warnen und auch auf organisatorische Mängel und die Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit hinzuweisen. Auch im Arbeitsschutzgesetz (Paragraf 15) ist festgeschrieben, dass die Beschäftigten für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit sorgen müssen. Führungskräfte sind zudem auch für Mitarbeiter zuständig, die von der Überlastung betroffen sind.

Hinweis an den Träger

Eine wirkungsvolle und rechtssichere Form ist das Erstellen einer schriftlichen Überlastungsanzeige. Damit weist die Kita-Leitung den Arbeitgeber oder ihren unmittelbaren Dienstvorgesetzten in schriftlicher Form darauf hin, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer bestimmten Situation gefährdet ist und Schäden zu befürchten sind.

„Überlastungsanzeige“ ist kein geschützter Begriff. In der Praxis wird auch von Entlastungsanzeige gesprochen, wenn sich der Arbeitnehmer mit diesem Schreiben von der Verantwortung entlastet. Verbreitet ist auch die Bezeichnung Gefahrenanzeige, wenn Beschäftigte vor möglichen Gefahren warnen. Leidet die Arbeitsqualität, wird oft auch eine Qualitätsanzeige erstellt. Mit dieser weisen Kita-Leitungen darauf hin, dass die Qualitätsstandards nicht eingehalten werden können.

Eine Überlastungsanzeige sollte folgende Punkte enthalten:

  • Datum der Überlastung

  • Namen der überlasteten Beschäftigten

  • Arbeitsbereich (Kita, Krippe, Hort), welche Gruppe in der Einrichtung

  • konkrete Beschreibung der Situation (beispielsweise zu große Gruppe bei nur einer Mitarbeiterin, drohende Kindeswohlgefährdung)

  • Anzahl der zu betreuenden Kinder und der im Normalfall zur Verfügung stehenden Mitarbeiterinnen sowie Beschreibung der aktuellen Situation

  • Benennen konkreter Überlastungsmerkmale: z. B. keine Möglichkeit zur Pause, zu lange Arbeitszeiten, zu wenig Personal

  • falls bereits Beschwerden vorliegen, diese aufführen

  • Aufzählung der Arbeiten, die nicht erledigt werden können

  • Auflistung der Qualitätsstandards, die eventuell nicht eingehalten werden können

  • Hinweis, ob das Problem bereits beim Träger bekannt ist, eventuell auch daraus bereits hervorgegangene Schritte auftretende persönliche Symptome wie Stress, Krankheitssymptome, vermehrt Krankmeldungen der Kollegen

  • Bitte um umgehende Hilfe des Arbeitgebers

  • Maßnahmen empfehlen, die Abhilfe versprechen

  • Unterschrift 

Achten Sie beim Schreiben darauf, dass Sie sachlich bleiben. Gerade in einer akuten Stress-Situation kommen viele Emotionen hoch. Man ist müde, gestresst, vielleicht wütend. Halten Sie sich bei der Überlastungsanzeige dennoch an die Fakten. Anstatt zu schreiben „Wir sind ausgebrannt und haben Überstunden ohne Ende“ sind sachliche, konkrete Angaben besser: „Wir haben derzeit zwei Fachkräfte und eine Assistenzkraft für 34 Kinder. Seit zwei Wochen arbeiten alle eine Stunde mehr als vertraglich vereinbart. Das sind Stand heute 30 Überstunden.“

Mögliche Alternativen

Viele Leitungen und Fachkräfte wollen keine Überlastungsanzeige schreiben. Oft fürchten sie Nachteile oder den Eindruck, als nicht belastbar oder pädagogisch nicht ausreichend kompetent zu wirken. Hier hilft es, gemeinsam in der Leitungsbesprechung oder aber in einem Teamgespräch mit allen Mitarbeitenden und Trägervertretern regelmäßig über problematische Situationen zu sprechen. In der Regel sind die Schwierigkeiten bekannt, die etwa unbesetzte Stellen verursachen, wenn sehr viele Teilzeitkräfte in der Einrichtung arbeiten oder es viele Langzeiterkrankungen im Team gibt. Kita-Leitungen können gemeinsam mit dem Träger bereits im Vorfeld Lösungsmöglichkeiten erarbeiten, beispielsweise den Aufbau eines Pools aus Mitarbeitenden, die als Springer eingesetzt werden können. Oder sie legen fest, ab welcher Kinderzahl die Gruppengröße reduziert werden muss, wenn eine Kollegin allein arbeitet. Klare Qualitätsstandards und definierte Mindestanforderungen für das Kindeswohl helfen ebenfalls. Sollte der Problemfall dann eintreten, wissen alle, was zu tun ist.

Tipp

Fragen Sie beim Personalrat oder bei Ihrer Personalstelle nach, ob es Vordrucke für eine Überlastungsanzeige gibt. Besonders in größeren Einrichtungen ist dies oft der Fall. Aber auch Gewerkschaften bieten Beratung und Unterstützung an.

Michaela Lambrecht ist Sozialpädagogin, Erzieherin, zertifizierte Krippenpädagogin und freiberufliche Fachautorin für Frühpädagogik.

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