02.07.2019
Michaela Lambrecht
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Hustensaft, Antibiotika und Globuli – ist eine Medikamentengabe in der Kita rechtens? Was ist erlaubt?

Bestimmt sind schon Eltern mit der Bitte an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen herangetreten, ihrem Kind ein Medikament zu verabreichen. Eine schwierige Situation. Natürlich verstehen Sie den Wunsch der Eltern und sind ebenso um das Kindeswohl bemüht – doch dürfen Sie überhaupt Medikamente verabreichen? Lesen Sie in dieser Zusammenfassung aus KOMPASS Kitaleitung, wie die selbstständige Gabe von Medikamenten rechtlich geregelt ist und welche Ausnahmen es gibt.


Das entsprechende Material (M1-M6) finden Sie in KOMPASS Kita-Leitung.

So regeln Sie die Medikamentengabe in Ihrer Einrichtung

Dürfen Medikamente in der Kita vergeben werden oder nicht? Grundsätzlich dürfen weder Sie noch Ihre Mitarbeiterinnen eigenmächtig in Ihrer Kita Medikamente verabreichen. Doch wie sieht es bei chronisch kranken Kindern aus? Muss ihnen ein Besuch der Kita aufgrund ihres Asthmas oder von Diabetes versagt bleiben? Nicht zwingend. Lesen Sie im Folgenden, was Sie bei der Medikamentengabe in Ihrer Kita
berücksichtigen müssen.

Diese Dinge müssen Sie beachten:

1. Medikamente – nur mit Einwilligung und ärztlicher Verordnung

Nach einer schriftlichen Absprache mit den Eltern und dem behandelnden Arzt können Sie Regelungen treffen, die es den verantwortlichen Mitarbeiterinnen erlauben, Medikamente zu verabreichen. Die Medikamentengabe in der Einrichtung bringt ein hohes Maß an Verantwortung mit sich und muss daher im Team abgesprochen werden. Was kann und will Ihr Team leisten und was nicht?

Kompass Kita-Leitung: Medikamentengabe

2. Team – klären Sie die Medikamentengabe

Klären Sie Ihre Mitarbeiterinnen über die rechtlichen Grundlagen und Ausnahmeregelungen auf. Entscheiden Sie gemeinsam, wie viel Verantwortung Sie in Bezug auf die Gabe von Medikamenten in Ihrer Einrichtung übernehmen wollen und können. Die Auflistung (M 1) über Pro und Kontra zur Medikamentengabe in Ausnahmefällen hilft Ihnen dabei. Wenn Sie sich für einheitliche Regeln entschieden haben, unterrichten Sie Ihren Träger.

Halten Sie Ihre Regeln zur Medikamentengabe in einem Merkblatt (M 2) fest. Bestimmen Sie eine Mitarbeiterin, die für die Medikamentengabe zuständig ist. Händigen Sie ihr die Checkliste (M 3) zum Medikamentenordner sowie den Dokumentationsbogen (M 4) zur Medikamentengabe aus.

3. Eltern – auch sie helfen mit

Wenn es um das Thema Medikamentengabe geht, sind auch die Eltern bereit, ihr Bestes zu tun. Bereits bei der Anmeldung sollten Sie die Eltern bitten, über den Gesundheitszustand ihres Kindes Auskunft zu geben. Verwenden Sie dazu den Vordruck (M 5). Ein Exemplar des Merkblattes (M 6), das alle wichtigen Informationen zur Medikamentengabe in Ihrer Einrichtung enthält, lassen Sie von den Eltern unterschreiben. Geben Sie ihnen ein Exemplar mit. So sind auch sie gut informiert.

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